Grünes Licht für die Fernbusse

Auf der von drei studentischen Jungunternehmern betriebenen Online-Plattform DeinBus.de werden Fahrgemeinschaften in Fernbussen vermittelt. Die Klage der Bahn auf Unterlassung wurde in einer mündlichen Verhandlung am 19. November 2010 vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt. Die Deutsche Bahn hatte versucht, juristisch gegen die unliebsame Konkurrenz vorgehen zu können und interpretierte in das Angebot der Busmitfahrzentrale einen ungenehmigten Busverkehr hinein, für den das Unternehmen angeblich keine Lizenz besitze.

Nach der Verkündung des Urteils kennt der Jubel beim kleinen Start-up DeinBus.de keine Grenzen. „Endlich haben wir grünes Licht“, freuen sich die Jungunternehmer von DeinBus.de. „Jetzt haben wir Monate gebangt und gehofft – und es nun geschafft. Die Freude könnte nicht größer sein!“

In ihrem heute bekanntgegebenen Urteilsspruch sah die elfte Kammer für Handelssachen am Frankfurter Landgericht DeinBus.de im Recht und folgte nicht den Argumenten der Deutschen Bahn. Denn DeinBus.de ist im Besitz einer entsprechenden Genehmigung, an die sich auch ein Zivilgericht halten muss, so die Vorsitzende Richterin. Damit darf die Online-Plattform DeinBus.de, bei der sich Reisende zu Fahrgemeinschaften in Reisebussen zusammenfinden, ihren Betrieb weiterführen.

Diesen Vorwurf hat sich nun nicht bestätigt. „Bei uns organisieren Einzelpersonen individuelle Fahrgemeinschaften, um in Reisebussen von Stadt zu Stadt zu fahren – preisgünstig und umweltfreundlich“, erläutert Mayr-Knoch. „Das ist ein neues und einzigartiges Angebot, das deshalb durch das zuständige Landratsamt in einem Gutachten überprüft wurde. Aus diesem geht hervor, dass unser Angebot der Busmitfahrzentrale einen reinen Mietomnibus-Service darstellt! Die Behörde hat uns grünes Licht gegeben und im Sommer 2009 eine bundesweit gültige Genehmigung erteilt.“ Diese Auffassung vertrat nun auch das Gericht.