Flugticket: Erstattung binnen sieben Tagen

Die im Rahmen der Aschewolke gestrandeten Passagiere von Fluglinien besitzen einen Erstattungsanspruch binnen sieben Tagen – inklusive Steuern und Gebühren. Eine Sprecherin des EU-Verkehrskommisars Siim Kallas hat darauf noch einmal hingewiesen. Sollten die Airlines etwa die bezahlten Steuern oder Gebühren nicht erstatten, ist eine Beschwerde – in Deutschland beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig – angesagt. Bei dem Vulkanausbruch handelt es sich zwar um höhere Gewalt, das ändere aber nichts an der EU-Verordnung über Passagierrechte aus dem Jahr 2004. Einzig auf Schadensersatz haben Flugpassagiere in diesem Fall keinen Anspruch.