Linienbusse dürfen starten
Den Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Zulassung einer neuen Linenbus-Verbindung hat die Deutsche Bahn zwar gewonnen, muss ab in Zukunft trotzdem mit ernsthafter Konkurrenz rechnen.
Die Deutsche Touring kann nach der Entscheidung des Dritten Senats ihre Zulassung für die Strecke von Frankfurt am Main nach Dortmund nicht nutzen. Der Grund dafür ist quasi ein Formfehler des Regierungspräsidiums Darmstadt, das die Deutsche Bahn nicht genügend in das Zulassungsverfahren eingebunden hatte.
Die Deutsche Bahn hat nun zwar die aktuelle Strecke erfolgreich verhindert, zugleich aber im Urteil die Möglichkeit für die Genehmigung von Linienbus-Strecken ermöglicht: Als wesentliche Verbesserung gegenüber dem Zug sähen die Richter auch einen deutlich günstigeren Preis.
Das Regierungspräsidium Darmstadt tat zwar ebendies, ließ der Deutschen Bahn aber nicht die Möglichkeit, an dieser Stelle nachzubessern. Die Argumente der Bahn, die eine höhere Geschwindigkeit und die Umweltfreundlichkeit der Zugverbindung anführte, genügt dagegen nicht, eine Linienbus-Verbindung zu verhindern.